Gebrauchsmuster und Designs • Schneller und ästhetischer Schutz
Neben dem klassischen Patentschutz bietet das gewerbliche Rechtsschutzsystem spezialisierte Instrumente, um technische Entwicklungen im Schnellverfahren abzusichern oder die rein ästhetische Gestaltung eines Produkts exklusiv zu schützen.
1. Die strategische Schutzrechtsauswahl
Am Anfang steht die genaue Analyse Ihres Produkts. Handelt es sich um eine technische Innovation, wägen wir sorgfältig ab, ob eine Anmeldung als Patent oder als Gebrauchsmuster zielführender ist. Steht hingegen die optische Form- und Farbgebung im Vordergrund, ist das eingetragene Design das richtige Instrument. Nach dieser gemeinsamen Entscheidung teilt sich der weitere Fahrplan auf:
Pfad A: Das Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster schützt technische Erfindungen. Als „ungeprüftes Schutzrecht“ wird es nach der Anmeldung sehr zügig eingetragen, da das Amt Neuheit und erfinderischen Schritt vorab nicht prüft. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre.
A2. Ausarbeitung & Anmeldung
Nach der Entscheidung für dieses Format übernehmen wir für Sie die präzise Formulierung der Schutzansprüche sowie die Ausarbeitung und formale Einreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
A3. Eintragung & Durchsetzung
Da keine Sachprüfung stattfindet, erfolgt die Eintragung oft innerhalb weniger Wochen. Wir begleiten Sie bei der strategischen Überwachung, Aufrechterhaltung sowie der Verteidigung und Durchsetzung Ihres eingetragenen Gebrauchsmusters.
Pfad B: Das eingetragene Design
Ein Design gewährt Ihnen Schutz für die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses (Linien, Konturen, Farben, Oberflächenstrukturen). Es schützt die ästhetische Gestaltung Ihrer Produkte für maximal 25 Jahre.
B2. Zusammenstellung der Wiedergaben
Der Weg beginnt mit der Zusammenstellung der erforderlichen Wiedergaben (Fotos oder Zeichnungen). Wir unterstützen Sie bei der Ausrichtung und Auswahl dieser Abbildungen, da sie den Schutzbereich unumstößlich definieren.
B3. Design-Anmeldung & Strategie
Wir übernehmen die formale Einreichung und Begleitung des Verfahrens beim DPMA oder EUIPO. Falls Sie Schutz außerhalb Deutschlands wünschen, beraten wir Sie umfassend bei der Wahl der richtigen, internationalen Anmeldestrategie.
Finanzielle Orientierung & Kostenschätzung
Gebrauchsmuster- und Designanmeldungen bieten erhebliche Kostenvorteile im Vergleich zu Patenten. Unverbindliche Richtwerte für die Kanzleihonorare:
| Ausarbeitung und Einreichung eines deutschen Gebrauchsmusters: | ab ca. 1.800 EUR |
| Deutsche Designanmeldung (DPMA, Einzeleintragung inkl. Bildprüfung): | ca. 350 EUR |
| Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUIPO, EU-weiter Designschutz): | ca. 550 EUR |
Hinweis: Alle Werte zzgl. Umsatzsteuer und den amtlichen Gebühren des Amtes (DPMA Gebrauchsmuster aktuell 40 EUR; DPMA Design aktuell 60 EUR elektronisch). Bei Sammelanmeldungen von Designs reduzieren sich die Honorare pro Modell.
Benötigen Sie schnellen technischen Schutz oder Produktdesign-Schutz?
Gerne analysieren wir im Erstgespräch, welches Schutzrecht für Ihr Vorhaben die passgenaue und wirtschaftlichste Lösung darstellt.